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   BGH - IV ZR 163/18   

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BGH - IV ZR 163/18 (https://dejure.org/9999,105577)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 17.06.2020 - 20 U 182/15

    Immobilien- bzw. Betriebsinhaltsversicherung - Deckungsschutz bei Wasserschaden

    Für einen solchen Fall wird die Feststellungsklage trotz möglich Sachverständigenverfahrens vereinzelt für unzulässig gehalten, wenn auch Streit zur Höhe besteht (vgl. OLG Frankfurt Beschl. v. 2.5.2018 - 3 U 244/16, r+s 2019, 25 = juris Rn. 17 f. [NZB zurückgewiesen BGH Beschl. v. 13.11.2019 - IV ZR 163/18]; a. A. unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BGH: OLG Celle Urt. v. 28.11.2019 - 8 U 55/19, VersR 2020, 768 unter II.1) .

    Dem ist trotz des Zurückweisungsbeschlusses des BGH in dieser Sache ( BGH Beschl. v. 13.11.2019 - IV ZR 163/18) für den hier vorliegenden Einzelfall nicht zu folgen.

  • OLG Nürnberg, 10.02.2020 - 8 U 2056/19

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage in der Leitungswasserversicherung bei

    dd) Der Senat hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. November 2019 (IV ZR 163/18 - n.v.) eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (aaO) zurückgewiesen hat.
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